Der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide verfügt über eigene Haushaltsmittel. Damit kann er Projekte von Vereinen, Initiativen und Einrichtungen im Stadtbezirk unterstützen – von der Anschaffung für den Sportverein über ein Stadtteilfest bis zur Ausstattung einer Kindergruppe. Das Geld muss beantragt werden, und der Bezirksrat entscheidet darüber in öffentlicher Sitzung.
Wer einen Antrag stellen kann
Vereine, Initiativen, Einrichtungen und Gruppen, deren Vorhaben dem Stadtbezirk zugutekommt. Maßgeblich sind die Grundsätze zur Vergabe eigener Haushaltsmittel, die die Landeshauptstadt Hannover veröffentlicht. Dort steht auch, was nicht gefördert werden kann.
Was Sie brauchen
- das ausgefüllte Antragsformular des Bezirksrats Bothfeld-Vahrenheide
- eine Beschreibung des Vorhabens: Was soll passieren, für wen, wann
- einen Kosten- und Finanzierungsplan – auch wenn er kurz ist
- die Angabe, ob und wo Sie weitere Mittel beantragt haben
Wie es abläuft
Der Antrag geht an die Verwaltung, die ihn prüft und dem Bezirksrat vorlegt. Das Gremium berät ihn in einer öffentlichen Sitzung und entscheidet. Danach bekommen Sie einen Bescheid. Planen Sie dafür Zeit ein: Zwischen Antrag und Sitzung liegen in der Regel mehrere Wochen, und der Bezirksrat tagt nicht monatlich. Die Sitzungstermine stehen auf der Seite Termine.
Was die Entscheidung wahrscheinlicher macht
Aus der Praxis: Anträge haben es leichter, wenn klar wird, wem im Stadtbezirk das Vorhaben nützt und warum es ohne diese Mittel nicht zustande kommt. Ein realistischer Kostenplan hilft mehr als eine große Summe. Und es schadet nie, das Vorhaben vorher einmal in der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde vorzustellen – dann kennen die Mitglieder es schon, wenn der Antrag auf der Tagesordnung steht.
Welche Zuwendungen der Bezirksrat seit 2021 bewilligt hat und wo im Stadtbezirk sie gewirkt haben, zeigt der Stadtbezirksatlas.
Diese Seite ist ein privater Wegweiser von Dr. Wjahat Waraich, Bezirksbürgermeister von Bothfeld-Vahrenheide, und kein Angebot der Landeshauptstadt Hannover. Zuständig sind die jeweils genannten Stellen; dorthin führen auch die Links.
